hohenthurn

Amtssignatur

gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Hohenthurn im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Hohenthurn auf.

Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Die Amtssignatur ist in einem Dokument darzustellen durch:

  • die Bildmarke der Behörde
  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • die Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments
Seite /

Elektronische Signaturprüfung unter:

www.signaturpruefung.gv.at/  oderhttps://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

https://www.signaturpruefung.gb.at/New Link bzw.

https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Hohenthurn:

per Telefon: 04256/2267
per E-Mail: hohenthurn@ktn.gde.at