Amtssignatur

gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Hohenthurn im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Hohenthurn auf.

Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Die Amtssignatur ist in einem Dokument darzustellen durch:

Seite /

Elektronische Signaturprüfung unter:

www.signaturpruefung.gv.at/  oder https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

https://www.signaturpruefung.gb.at/New Link bzw.

https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Hohenthurn:

per Telefon: 04256/2267
per E-Mail: hohenthurn@ktn.gde.at