Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Hohenthurn ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für hohenthurn.gv.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.1.1: Non-text Content – Nicht alle Bilder auf der Website oder in bereitgestellten Dokumenten verfügen über geeignete Alternativtexte. Fehlende oder unzureichende Beschreibungen führen dazu, dass Nutzer*innen von Screenreadern relevante Informationen möglicherweise nicht erfassen können.
- 1.3.1: Info und Beziehungen – Die semantische Gliederung der Inhalte – insbesondere die Überschriftenstruktur – wird nicht durchgängig korrekt angewendet. Teilweise werden Hierarchieebenen übersprungen oder nicht logisch eingesetzt. Dies erschwert Nutzer*innen mit Screenreader die Orientierung und das Verständnis der Inhalte.
- 1.4.5: Images of Text – In einigen Fällen werden auf der Website oder in Dokumenten Bilder verwendet, die Text enthalten. Diese Texte sind nicht immer zusätzlich in Alternativtexten oder im Fließtext wiedergegeben und somit nicht vollständig zugänglich für Nutzer*innen assistiver Technologien.
- 1.4.12: Text Spacing – Die Gestaltung der Website erlaubt nicht in vollem Umfang die Anpassung von Textabständen (z. B. Zeilenhöhe, Wort- oder Buchstabenabstand) gemäß den Anforderungen. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Personen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen beeinträchtigen.
- 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einzelne Links auf der Website oder in Dokumenten sind unzureichend beschrieben, sodass ihr Ziel oder Zweck nicht eindeutig erkennbar ist. Besonders für Screenreader-Nutzer*innen erschwert dies die Navigation und Orientierung erheblich.
- 2.4.7: Focus Visible – Auf den News- und Termin-Detailseiten ist der sichtbare Tastaturfokus auf bestimmten Buttons – insbesondere jenen zur Rückkehr zur Übersicht – nur unzureichend umgesetzt. Dies kann die Tastaturnavigation beeinträchtigen.
- PDF-Dokumente – Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei erstellt worden. Sie enthalten beispielsweise keine strukturierten Tags, Alternativtexte für Grafiken oder eine sinnvolle Lese-Reihenfolge. Dadurch sind sie für Nutzer*innen von assistiven Technologien nur eingeschränkt oder gar nicht zugänglich.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website verfügbare PDF- oder Office-Dokumente – insbesondere ältere Dateien sowie solche, die von externen Dritten bereitgestellt wurden – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und kann derzeit nicht gewährleistet werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Marion Gallob marion.gallob@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.